Schutzkonzept
Volksschulen Kanton Zürich
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
Gemeinde: Stadt Zürich Schule: LernRaum Allegra
☒ Kindergarten ☒ Primarschule ☐ Sekundarschule
☐ Sonderschule/Schulheim ☐ Spital-/Klinikschule
☐ Aufnahmeklasse Asyl ☐ HSK-Trägerschaft, eigene Räumlichkeiten
Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:
Name: Claudia Bürgi Funktion: Schulleitung
Telefon: zu Bürozeiten Mail: claudia.buergi@raum-allgera.ch
Version (Nr.) : 1 vom: 11.08.2020
Inhalt
C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur. 7
D: Schul- und Klassenanlässe. 10
E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung. 12
F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz. 14
G: Isolations- und Quarantänemassnahmen. 15
Schutzmassnahmen | Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen | verantwortliche Person(en) | Umsetzungs- kontrolle |
A: Allgemeine RegelnDie Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten. |
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A1: Jede Schule erstellt und aktualisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage) |
Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes durch Claudia Bürgi
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Schulleitung | Team LernRaum Allegra |
A2: Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause | – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich telefonisch bei der Schulleitung
– Unsicherheiten oder Fragen werden mit dem Vertrauensartz abgesprochen. – Information an Team und Eltern für den Fall eines positive Covid-19-Befundes ist vorbereitet Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizinischen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an. |
Mitarbeitende an der Schule | Claudia Bürgi |
A3: Eltern, externe Nutzer der Schulräume (z.B. Musikschulen, HSK-Trägerschaften, Vereine) und die weitere Öffentlichkeit sind über die Schutzmassnahmen und die Verwendung von Kontaktdaten der Schulen informiert. | – Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht
– Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die Verwendung der Kontaktdaten informiert. – Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befolgen |
Schulleitung | dito |
A4: Allgemeine Verhaltensregeln im Schulhaus und auf dem Schulhausareal sind definiert (Pausen, Benutzung von Spielgeräten, Gruppenbildung etc.) | – Erwachsene Personen auf dem Schulareal halten untereinander sowie gegenüber Schülerinnen und Schülern wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG
– Klassen und Gruppierungen bleiben wenn möglich unter sich (ausführen, wie die Durchmischung reduziert wird) – Auf dem Schulareal ist auf das Teilen von Essen und Trinken zu verzichten. |
Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
A5: Gewährleistung, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schularea betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben | – Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf, dass aussenstehende Personen nur für klar definierte Anlässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anlässe dem Schulareal möglichst fernbleiben.
– Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen welche zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbildung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig sind. |
Alle Mitarbeitenden der Schule | dito |
A6: Weitergehende Schutzmassnahmen aufgrund hoher Anzahl Personen (Veranstaltungen mit externen Teilenehmenden) | – Falls an Veranstaltungen, Anlässen etc. mit externen Teilnehmenden die Distanzmassnahmen nicht einzuhalten sind, werden Kontaktlisten geführt. Damit ist bei einem positiven Fall das Nachverfolgen der Kontakte (Contact Tracing) sichergestellt.
– Die Form der Registrierung ist festgelegt – Die erhobenen Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet werden, müssen bis 14 Tage nach der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Besuch der Einrichtung oder des Betriebs aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet werden – Verhaltensregeln und Massnahmen werden in geeigneter Form kommuniziert/bekannt gemacht (Plakate etc.) |
Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
A7: Regelungen für Mediothek (Nutzung und Ausleihe) | Die Regelungen für die Hygienemassnahmen werden in einem separaten Dokument beschrieben. | Schulleitung | dito |
A8: Regelungen für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten (siehe auch Reinigung) | Die Regelungen für die Hygienemassnahmen sind in einem separaten Dokumenten beschrieben
– Selbsthilfecenter Zürich: Schutzkonzept – Mittagessen: Schutzkonzept GZ Riesbach – Sportgeräte: Schutzkonzept Schulhaus Mühlebach
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Schulleitung, Hausdienste, Geschäftsleitungen, Lehrpersonen | Schulleitung, Hausdienste, Geschäftsleitungen, Lehrpersonen |
B: Distanzregeln
Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern. |
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B1: Altersgemässe Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler zur Distanzhaltung gegenüber erwachsenen Personen | Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung und achten auf Abstand bzw. setzten diese Regelung im Bedarfsfall durch. | Lehrpersonen | Schulleitung |
B2: Distanzregeln zwischen Schülerinnen und Schülern | Schülerinnen und Schüler sind im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenommen | ||
B3: Distanzregeln zwischen erwachsenen Personen | Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhalten. Dort wo dies nicht möglich ist gilt die Pflicht, entsprechende Schutzmassnamen zu ergreifen (Masken, Abschrankungen, Plexiglasscheiben etc.). | Schulleitung, alle erwachsenen Personen | |
B4: Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen mit grösserem Personenaufkommen gelten spezielle Regelungen (siehe auch A6 und D3) |
Bei Veranstaltungen mit grösserem Personenaufkommen sind die Sitzplätze so anzuordnen oder zu belegen, dass mindestens ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird.
Können diese Massnahmen nicht eingehaltenwerden und Informationen zu weiter Vorgaben siehe „allgemeine Regeln A6“ |
Verantwortliche der Schule, Veranstalter | Schulleitung |
B5: Festlegung einer Personenhöchstzahl (insbesondere Erwachsene Personen) in sanitären Anlagen und Garderoben | Selbsthilfecenter Zürich, Schulhaus Mühlebach, GZ Riesbach: gemäss jeweiligem Schutzkonzept
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Schulleitung, Hausdienste, Geschäftsleitungen | Schulleitung, Lehrpersonen |
C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur
Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann. |
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C1: Sensibilisierung der Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mittels Präventionskampagnen | Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen
Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenmaterial des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwesenden Personen an die Regeln erinnert. Weitere Massnahmen: |
Schulleitung, Lehrpersonen | Claudia Bürgi |
C2: Infrastruktur zur Erfüllung der Hygienevorschriften ist vorhanden | Es stehen u.a. allen Personen genügend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. | Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
C3: Massnahmen zur Einhaltung der Regeln vor Ort durch Markierungen respektive Informationen zu schulspezifischen Regelungen | Plakate der jeweiligen Anlagen | Schulleitung, Hausdienste und Geschäftsleitungen | dito |
C4: Hygienevorschriften Reinigung | – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird vor/nach Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt
– Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken, Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässigen Abständen (Angabe) gereinigt. Das Reinigungskonzept für die verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutzkonzept bei) – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infrastruktur |
Schulleitung, Hausdienst, Lehrpersonen, Selbsthilfecenter | dito |
C5: Bereitstellung von Hygienemasken für bestimmte Situationen (z.B. bei auftretenden Krankheitssymptomen, wenn Mindestabstand (kurzzeitig) nicht eingehalten werden kann) sowie bei Schultransporten/Reisen mit der Klasse im ÖV. | – Wo sind sie gelagert, wer ist für Bestellung etc. zuständig? | dito | |
C6: Weisung für das Tragen von Schutzmasken in den ÖV, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Verhaltensregeln von Klassen im ÖV. | Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab der 6. Klasse und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutzmasken. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.
Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten. |
Lehrpersonen, Begleitpersonen | dito |
C7: Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbecken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfektionsmittel) | An allen wichtigen, sensiblen und häufig frequentierten Punkten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Gruppenräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhygiene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmalhandtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden nur in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet. | dito | |
C8: Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unterrichtsräume respektive entsprechende Einstellung automatischer Lüftungen | Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet. | Lehrpersonen | dito |
C9: Regelungen zur Verpflegung gemäss Vorgaben durch den Bund (siehe auch E2) | Für die Verpflegung werden die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss angewendet
https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ |
Betreuung, Lehrpersonen | dito |
D: Schul- und Klassenanlässe
Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte. |
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D1: Schulreisen und Exkursionen finden unter Einhaltung der Vorgaben durch Bund und Kanton statt. | – Die Vorgaben von Bund und Kanton sind allen Beteiligten bekannt und werden strikt eingehalten.
– Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die entsprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr eingehalten. – Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Personen durchgeführt. |
Lehrpersonen, Begleitpersonen | dito |
D2: Klassenlager können unter Einhaltung der Vorgaben durch Bund und Kanton stattfinden. | – Für Klassenlager besteht ein separates Schutzkonzept und eine entsprechende Checkliste | Lehrpersonen, Begleitpersonen | dito |
D3: Bei Anlässen mit mehr als 300 Personen sind besondere Massnahmen zu treffen (siehe auch B3) | – Anlässe mit mehr als 300 Personen erfordern ein eigenes Schutzkonzept
– Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 Besucherinnen und Besuchern müssen Sektoren gebildet und zwischen den Sektoren der erforderliche Abstand eingehalten werden. Ein Wechsel der Besucherinnen und Besucher von einem Sektor in den anderen ist verboten. – Sollen bestimmte Betriebs- oder Veranstaltungsbereiche wie Eingangs- oder Pausenbereiche von Besucherinnen und Besuchern aus allen Sektoren genutzt werden, so müssen die Abstandsregeln eingehalten oder Schutzmassnahmen getroffen und umgesetzt werden. – Bei Veranstaltungen mit mehr als 300 mitwirkenden Personen ist der erforderliche Schutz im Schutzkonzept auszuweisen, namentlich durch die Einhaltung des erforderlichen Abstands, das Treffen von Schutzmassnahmen oder, sollen Kontaktdaten erhoben werden, durch die Bildung von beständigen Teams oder die Verhinderung der Durchmischung von Gruppen mit mehr als 300 Personen. |
Schulleitung, Hausdienst, Veranstalter | dito |
E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung
Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte. |
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E1: schulergänzende Betreuung | – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.
– Verpflegung: Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept für das Gastgewerbe – bezüglich Distanz, Hygiene und Reinigung – sinngemäss Anwendung finden: https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ |
Betreuung, Schulleitung | dito |
E2: Im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) / Hauswirtschaft wird der Unterricht so gestaltet, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können (siehe auch C2)
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– Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe – bezüglich Hygiene und Reinigung – sinngemäss angewendet : https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/ | Lehrpersonen | dito |
E3: Die Schulen gestalten den Sportunterricht so, dass die Hygieneregelungen (siehe C) eingehalten werden können.
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Durchführungs- und Hygieneregeln:
– Durchführung wenn immer möglich im Freien – Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, welche mit den Händen berührt werden – Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfektionsmittel zur Reinigung – Regeln für Garderoben- und Duschen- – Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelungen des entsprechenden Bades |
Lehrpersonen, Hausdienst | dito |
E4: Schutzkonzept für Therapien | Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechenden Berufsverbänden berücksichtigt: | Therapeutisch Tätige | Therapeutisch Tätige |
E5: Transporte (Schulbus, Taxi etc.) | Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Unterrichtsformen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für öV (siehe Hygieneregeln) | Transportunternehmen, Chauffeurinnen und Chauffeure | Transportunternehmen, Chauffeurinnen und Chauffeure |
F: Arbeitgeberpflicht/ArbeitnehmerschutzDie Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. |
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F1: Alle Mitarbeitenden sind über die Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und die Aktualisierungen informiert (siehe auch A1/A3). | – Aushang der Schutzmassnahmen des BAG an geeigneten Orten.
– Schriftliche/mündliche Information Schutzkonzept |
Schulleitung | Claudia Bürgi |
F2: Schutzmassnahmen für Mitarbeitende (siehe auch B): | – Für Lehr- und Kontaktsituationen, in denen der Mindestabstand über längere Zeit nicht eingehalten werden kann, wird ein der Situation angepassten Schutz (Maske, Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc) gewährleistet. | Schulleitung | dito |
F3: Spezialregelungen bezüglich Mindestabstand (zwischen Erwachsenen oder zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen) für spezielle Situationen unter Zuhilfenahme anderer Schutzmassnahmen. (Art. 4 Covid-Verordnung besondere Lage) |
Können die Vorgaben zum Mindestabstand über längere Zeit nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmassnahmen gemäss BAG zu treffen.
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Schulleitung | dito |
F4: Mindestabstand von 1.5 Metern bei allen interpersonellen Kontakten zwischen erwachsenen Personen (siehe auch B) | Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln des BAG. | Alle Erwachsenen | dito |
G: Isolations- und Quarantänemassnahmen
Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten. |
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G1: Isolation einer anwesenden Person mit Krankheitssymptomen und Abgabe von Schutzmasken
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Ort: Klus Park
Betreuung durch: Lehrperson Nachricht an: Eltern |
Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
G2: Organisation Heimweg (unverzüglich und möglichst ohne ÖV-Nutzung) | Die Eltern werden benachrichtigt und sind für die Organisation des Heimweges verantwortlich. | Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
G3: Informationen/Empfehlung weiteres Vorgehen an Betroffene (siehe auch A3) | Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten
Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzusuchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten |
Schulleitung, Lehrpersonen | dito |
G4: Meldung von positiv getesteten Personen durch zuständige Behörden an Schule | Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin | Meldung an Schulleitung | dito |
G5: Umsetzung der vom schulärztlichen/kantonsärztlichen Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA angeordneten Massnahmen | Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin | Alle Beteiligten | dito |
G6: Kommunikation durch die Schule (siehe auch A3) | Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind vorbereitet. | Schulleitung | dito |